AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spitex human GmbH
Diese AGB sind ein Bestandteil der Rahmenvereinbarung und werden der Klientin vor Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ausgehändigt.
1.Grundsätzliches
Die Spitex human GmbH und ihren Kunden1 gehen mit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ein Auftragsverhältnis ein, für welches sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklären.
Das Vertragsverhältnis zwischen Spitex human GmbH und ihren Kunden1 wird bestimmt
- durch die individuelle Leistungsvereinbarung (samt Beilagen) gemäss dem Formular
«Leistungsvereinbarung» auf Basis einer Bedarfsabklärung;
- durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Beides sind Bestandteile der Kundendokumentation und werden vom Kunden ausdrücklich als Bestandteil des Vertragsverhältnisses anerkannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln generell das Verhältnis zwischen Spitex human GmbH, und ihren Kunden. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung erbringt Spitex human GmbH für die Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Zürich Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung. Soweit in der Rahmenvereinbarung und in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles geregelt ist, gelten die Regelungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), und dabei insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag (Art. 394 ff. OR).
- Zielsetzung
Spitex human GmbH unterstützt Kunden und deren nahestehenden Bezugspersonen mit pflegerischen, betreuerischen und weitere Leistungen mit dem Ziel ein unabhängiges und würdevolles Leben zu Hause zu ermöglichen. Dabei berücksichtigt Spitex human GmbH die eigenen Ressourcen des Kunden und dessen nahestehenden Bezugspersonen. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe.
- Dienstleistungsumfang
Der Umfang der Dienstleistungen wird mittels einer Bedarfsabklärung ermittelt und auf dem Bedarfsmeldeformular zuhanden der Krankenkassen und in der Leistungsvereinbarung zuhanden des Kunden festgehalten.
- Dienstleistung
4.1 Bedarfsabklärung
Beim Ersteinsatz erfolgen zusammen mit dem Kunden und/oder dessen Vertretung und in Rücksprache mit dem Arzt eine umfassende Abklärung der Gesamtsituation und des individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfs, sowie die gemeinsame Planung der notwendigen Massnahmen.
Das Resultat wird schriftlich festgehalten und mittels Bedarfsmeldeformular dem Arzt zur Anordnung zugestellt. Bei Akutkranken auf 3 Monate, bei Langzeitpatienten auf 6 Monate (kann wiederholt werden) und bei Patienten mit Akut- und Übergangspflege auf 2 Wochen befristet. (Krankenpflege-Leistungsverodnung Art. 8, Abs. 6 und 7). Die Anordnungen werden sowohl bei fortdauerndem Pflege- und Betreuungsbedarf wie auch bei einer Erhöhung der Leistungen aktualisiert. Die Krankenkasse hat grundsätzlich 14 Tage Zeit, um die ärztliche Anordnung zu beanstanden. Für den beanstandeten Teil der Leistung sowie für alle weiteren nicht krankenkassenpflichtigen Leistungen, die vom Kunden ausdrücklich gewünscht werden, stellt die Spitex human GmbH eine separate Rechnung. Diese Leistungen gelten als Zusatz- und Extraleistungen und gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
4.2 Leistungsvereinbarung
Der Umfang der Leistungen wird in der Leistungsvereinbarung festgelegt. In der Leistungsvereinbarung werden ausserdem die Zusatz- und Extraleistungen geregelt. Darunter werden Leistungen verstanden, die von der obligatorischen Krankenkasse nicht bezahlt werden und nicht dem Tarifschutz unterliegen. Die Kosten sind vom Kunden zu bezahlen; sie werden durch Spitex human GmbH separat in Rechnung gestellt. Übersteigt der Mehrbedarf an Leistungen im KVG-Bereich den in der Leistungsvereinbarung angegebenen Leistungsumfang, muss eine neue Leistungsvereinbarung unterzeichnet werden. Im Bereich der Zusatz- und Extraleistungen kann der Leistungsumfang gemäss Leistungsvereinbarung im Bedarfsfall bis maximal +20% des Stundentotals ohne vorgängige Information der Kunden (oder der gesetzlichen Vertreter) und ohne Anpassung der Leistungsvereinbarung überschritten werden; bei einer Überschreitung um mehr als 20%, muss auch in diesem Bereich eine neue Leistungsvereinbarung unterzeichnet werden.
4.3 Dokumentation Pflege- und Betreuungsleistungen
In der Dokumentation Pflege- und Betreuungsleistungen werden die gesundheitliche Situation des Kunden, sowie alle pflegerischen, betreuerischen oder weiteren Massnahmen, inkl. ärztlicher Verordnungen, aufgezeichnet, einschliesslich laufender Veränderungen. Die Dokumentation Pflege- und Betreuungsleistungen bleibt Eigentum von Spitex human GmbH, wird aber am Einsatzort nachgeführt und in der Regel auch dort aufbewahrt. Spitex human GmbH kann keine Verantwortung übernehmen, wenn Unbefugte Einblick in die zu Hause stationierte Kundendokumentation nehmen.
4.4 Durchführung der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen werden rund um die Uhr erbracht. Der Beginn der Einsatzzeiten wird mit einer Toleranzzeit von plus oder minus 20 Minuten erbracht. Wir erstreben Kontinuität in der Pflege, es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Mitarbeitende. Einsätze, welche der Kunde nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abbestellt, werden verrechnet. Ausnahmeregelungen gelten bei Spitaleintritt und bei Todesfall.
4.5 Einsatz von mehreren Mitarbeitenden und Drittorganisationen
Bedingen besondere Umstände, z.B. die Einführung in pflegerischen oder betreuerischen Massnahmen, den gleichzeitigen Einsatz von zwei Mitarbeitenden, wird die Arbeitszeit von beiden in Rechnung gestellt. In der Regel werden alle Dienstleistungen durch die eigenen Mitarbeitenden von Spitex human GmbH abgedeckt. Bei speziellen betrieblichen Umständen bleibt der Einsatz entsprechend qualifizierten Personals von Drittorganisationen vorbehalten.
4.6 Mitwirkung des Kunden
Ein ungehinderter und fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn der Kunde und die Mitarbeitenden von Spitex human GmbH dazu beitragen. Der Kunde erklärt sich mit der Verwendung des üblichen Pflegematerials einverstanden und passt bei Bedarf die Wohnungseinrichtung den Handlungsnotwendigkeiten an. Besonderen Wert wird auf den Einsatz von Hilfsmitteln gelegt, die für den Gesundheitsschutz des Kunden und der Mitarbeitenden unabdingbar sind (z.B. Pflegebett, rutschfeste Unterlagen, hygienische Verhältnisse, die eine angemessene Pflege erlauben, aber auch geeignetes Putzmaterial etc.).
4.7 Wohnungsschlüssel
Bei Bedarf händigt der Kunde entweder Spitex human GmbH eine genügende Anzahl Haus- bzw. Wohnungsschlüssel aus, welche durch Spitex human GmbH gelagert werden oder kauft einen Schlüsseltresor, welcher im Milchkasten befestigt wird. Der Schlüsseltresor ist nur für Kunden geeignet, deren Briefkasten jederzeit offen zugänglich ist. Die Schlüsselübergabe ist bei beiden Varianten schriftlich zu quittieren. Spitex human GmbH ist für die sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Schlüssel oder des Schlüsseltresor-Codes verantwortlich. Wird der Schlüssel entgegen der Empfehlung von Spitex human GmbH durch den Kunden deponiert oder der Code des Schlüsseltresors weitergegeben, lehnt die Spitex human GmbH jegliche Haftung ab.
4.8 Eindringen in Wohnung
Findet die Mitarbeiterin die Wohnungstür bei einem planmässigen Einsatz unerwarteter Weise verschlossen vor und wurde Spitex human GmbH kein Wohnungsschlüssel übergeben (Ziffer 4.7 hiervor), ist Spitex human GmbH berechtigt, die Wohnungstüre von Fachleuten öffnen zu lassen, wenn der Verdacht besteht, dem Kunden könnte etwas zugestossen sein. Die Kosten für das Öffnen der Türe gehen zu Lasten des Kunden. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen Angehörige innert nützlicher Frist die Wohnung öffnen können.
- Dienstleistungsgrenzen
Der Dienstleistungsumfang wird grundsätzlich im Rahmen der Bedarfsabklärung vereinbart.
5.1 Dienstleistungen Pflege
Dienstleistungen können nur soweit übernommen werden oder aufrechterhalten bleiben, als es der Gesundheitszustand des Kunden angesichts der allgemeinen Rahmenbedingungen einer Spitex-Tätigkeit erlaubt. Spitex human GmbH teilt dem Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit, wenn seine Pflege oder Betreuung aus technischen oder anderen Gründen zu Hause nicht mehr machbar ist, eine gesundheitliche Gefährdung besteht oder sich der Eintritt in eine stationäre Pflegeinstitution aufdrängt. Spitex human GmbH kann zu einer passenden Lösung beitragen.
5.2 Hauswirtschaftliche- und sozialbetreuerische Leistungen
Hauswirtschaftliche- und sozialbetreuerische Leistungen werden der Planung der Pflegedienstleistungen untergeordnet.
- Preis und Rechnungsstellung
Grundsatz: Die Kosten für Betreuungs-, Zusatz- und Extraleistungen werden vom Kunden gemäss dem jeweils geltenden Tarif abgegolten. Eine Tarifliste wird abgegeben. Kassenpflichtige Leistungen aus dem Bereich Gesundheits- und Krankenpflege werden Spitex human GmbH direkt von der Krankenkasse vergütet (System des Tiers payant), es sei denn, zwischen Leistungserbringer und Versicherer sei ausdrücklich das System des Tiers garant vereinbart worden; in diesen Fällen hat der Kunde die kassenpflichtigen Leistungen gemäss dem jeweils gültigen Tarif abzugelten. Alle anderen vom Kunden ausdrücklich gewünschten Leistungen im Bereich Pflege- und Betreuung (Zusatz- und Extraleistungen) werden vom Kunden gemäss dem jeweils geltenden Tarif abgegolten.
6.1 Leistungserfassung
Als Basis für die Rechnungsstellung halten die Mitarbeitenden ihre Arbeitsleistungen im Sinne einer Leistungserfassung fest. Diese erfolgt elektronisch. Allfällige Beanstandungen sind an die Geschäftsleitung Spitex human GmbH zu richten.
6.2 Rechnungsstellung
Im System des Tiers payant (Regel) werden die Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt und von dieser bezahlt. Im System des Tiers garant (Ausnahme) werden die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt. Zusatz- und Extraleistungen sind nicht kassenpflichtig und werden immer dem Kunden direkt in Rechnung gestellt. Die Kosten der Leistungen der Pflege und Betreuung, die von der Krankenkasse begründet abgelehnt werden, vom Kunden aber ausdrücklich gewünscht sind, werden diesem als Zusatz- bzw. Extraleistung in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt.
6.3 Zahlung
Die Zahlungsmodalitäten richten sich im System des Tier payant nach dem Administrativvertrag zwischen Spitex- und Krankenkassenverbänden. Soweit die Rechnung vom Kunden zu bezahlen ist, stellt Spitex human GmbH spätestens in der zweiten Monatshälfte die Rechnung über die Leistungen (inkl. allfälliger Mehrbedarf gemäss Art. 4.2 AGB im Bereich der Zusatz- und Extraleistungen) des Vormonates zu. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen, und zwar unabhängig davon, ob eine Leistungspflicht eines Dritten (u.a. Krankenkasse, Ergänzungsleistungen, Fürsorgeleistungen) besteht. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist Spitex human GmbH berechtigt, nach Abklärung der Verhältnisse für die Erbringung weiterer Leistungen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit zu verlangen.
7. Beendigung des Vertrages
Der Kunde und in begründeten Fällen die Spitex haben das Recht, das Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 404 OR jederzeit aufzulösen. In der Regel lösen die Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von mindestens 5 Tagen auf. Davon ausgenommen ist die Auflösung zur Unzeit. Bei Unzumutbarkeit oder bei unvorhergesehenem Spital- oder Pflegeheimeinritt ist beidseitig eine fristlose Auflösung möglich. Die Klientin erklärt sich damit einverstanden, dass die Spitex Angehörige, die zuständige Gemeinde, die Erwachsenenschutzbehörde, den Hausarzt und leistungserbringende Dritte über die Auflösung des Vertragsverhältnisses informieren darf.
- Schweigepflicht und Datenschutz
Spitex human GmbH verpflichtet die Mitarbeitenden zur Beachtung und Einhaltung der Schweigepflicht sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen. Soweit es zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden gespeichert oder an Dritte übermittelt werden, und zwar insbesondere an Krankenversicherer, Ärzte, Alters- und Pflegeinstitutionen, Kontroll- und Schlichtungsstelle, staatliche Amtsstellen sowie an mit der Spitex human GmbH verbundene oder in ihrem Auftrag Dienstleistungen erbringende Unternehmen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Verwendung der Daten ausdrücklich einverstanden. Beim Umgang mit diesen Daten werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Der Kunde entbindet die behandelnden Ärzte gegenüber Spitex human GmbH von der Schweigepflicht.
- Haftung
Spitex human GmbH haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grobfahrlässig durch die Mitarbeitenden verursacht worden sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnützung zurückzuführen sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperliche Schäden bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich, die nicht durch die Spitexpersonal verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
- Keine Annahme weiterer Arbeiten durch die Mitarbeitenden
Es ist den Mitarbeitenden nicht gestattet, Leistungen mit dem Kunden ausserhalb des Auftrages zu vereinbaren. Dies gilt auch für Leistungen, die von Spitex human GmbH nicht angeboten werden. Dieses Verbot gilt auch während sechs Monaten nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses einer Mitarbeiterin. Transporte von Kunden und deren Angehörigen in Fahrzeugen der Spitex human GmbH oder in den Privatautos sind den Mitarbeitenden untersagt.
- Geschenke an Mitarbeitenden
Den Mitarbeitenden von Spitex human GmbH ist es untersagt, von Kunden oder deren Angehörigen Geld oder andere Geschenke bzw. Hinterlassenschaften für den persönlichen Gebrauch anzunehmen, soweit diese über blosse Aufmerksamkeiten hinausgehen. Weitergehende Zuwendungen können mittels Spende auf Spitex human GmbH Konto ausgerichtet werden.
- Beschwerden
Beschwerden sind schriftlich oder mündlich an die Spitex-Leitung oder an die Stellvertretung zu richten.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche rechtlichen Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Spitex human GmbH und dem Kunden ist in jedem Fall Winterthur.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden nur von «Kunden» gesprochen. Diese männliche Form schliesst die weibliche Form der «Kundinnen» inhaltlich mit ein.